RS Vwgh 2002/12/20 2002/02/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2002
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Es reicht zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 5 Abs. 2 StVO 1960 schon der Verdacht aus, der Besch habe das Kraftfahrzeug im alkoholisierten Zustand gelenkt(Hinweis E 26. Juli 2002, 2002/02/0170). Dieser Verdacht muss allerdings - durch entsprechende Beweise gestützt - begründet sein (Hinweis E 23. Mai 2002, 2002/03/0041).

Schlagworte

Alkotest VoraussetzungAlkotest Verweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020228.X01

Im RIS seit

03.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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