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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs1 idF 1998/I/092;Rechtssatz
Hat der Gesetzgeber in § 84 Abs. 1 StVO 1960 idF 1998/I/092 bestimmte Arten von Ankündigungen als für das Interesse der Straßenbenutzer so erheblich angesehen, dass sie von Gesetzes wegen, aber nur in Form der dort näher bezeichneten Hinweistafeln, zugelassen sind, so hat er hinsichtlich der Abmessungen dieser Ankündigungen mit dieser Gesetzesstelle auch für die in Abs. 2 legcit grundsätzlich verbotenen, jedoch nach Abs. 3 legcit ausnahmsweise bewilligbaren Werbungen und Ankündigungen einen Maßstab für deren höchstzulässige Ausmaße gesetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002020134.X05Im RIS seit
03.04.2003