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L82109 Kleingarten WienNorm
KlGG Wr 1996 §8 Abs6;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 8 Abs. 6 Wr KlGG 1996, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen die Bauführung mit schriftlichem Bescheid "unter Anschluss einer Ausfertigung der Unterlagen" zu untersagen ist, ist hinsichtlich des Gebotes, eine Ausfertigung der Unterlagen anzuschließen, eine bloße Ordnungsvorschrift. Ein allfälliger Verstoß gegen diese Ordnungsvorschrift hat nicht zur Folge, dass ein Untersagungsbescheid deshalb rechtsunwirksam wäre (und demnach das Vorhaben als nicht untersagt zu gelten hätte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000050287.X01Im RIS seit
03.04.2003