RS Vwgh 2002/12/20 2002/02/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2002
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §84 Abs3 idF 1998/I/092;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/03/0168 E 22. April 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Gem § 84 Abs 3 StVO kann ein erhebliches Interesse an den zum Betrieb des ASt hinweisenden Tafeln bei den Straßenbenützern, die zum Betrieb gelangen wollen, darin gelegen sein, diesen Betrieb ohne Umwege auf kürzestem Wege zu erreichen (Hinweis E 7.3.1990, 89/03/0008). Die Beurteilung, ob nicht mehr von einem Interesse bloß in untypischen Einzelfällen gesprochen werden kann (hier ist das Firmengelände schon von einiger Entfernung leicht erkennbar), ist hier anhand genauer Angaben über die Frequenz der Zufahrten und Abfahrten zu seinem Betrieb und allfällig eingetretene Fehlfahrten, die zu einer Belastung des Verkehrsgeschehens führen können, vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002020134.X02

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten