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L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Gerade die durch die Novelle LGBl. Nr. 74/1991 durch § 16a Tir GVG 1983 eingefügte Möglichkeit einer Feststellungsklage des Landesgrundverkehrsreferenten bei den Zivilgerichten zur Klärung der Frage, ob ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Schein- oder Umgehungsgeschäft vorliegt, macht deutlich, dass Entscheidungen der Zivilgerichte eine Bindungswirkung für die Grundverkehrsbehörden im Umfang dieser Feststellungen herbeiführen sollen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999020110.X02Im RIS seit
01.04.2003