RS Vwgh 2002/12/20 99/02/0110

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Veröffentlicht am 20.12.2002
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Index

L67007 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
GVG Tir 1983 §16a idF 1991/074;

Rechtssatz

Gerade die durch die Novelle LGBl. Nr. 74/1991 durch § 16a Tir GVG 1983 eingefügte Möglichkeit einer Feststellungsklage des Landesgrundverkehrsreferenten bei den Zivilgerichten zur Klärung der Frage, ob ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Schein- oder Umgehungsgeschäft vorliegt, macht deutlich, dass Entscheidungen der Zivilgerichte eine Bindungswirkung für die Grundverkehrsbehörden im Umfang dieser Feststellungen herbeiführen sollen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999020110.X02

Im RIS seit

01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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