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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z7 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Bei § 10 Abs. 1 Z 7 und § 10a StbG 1985 handelt es sich um - im vorliegenden Fall zu erfüllende - Verleihungsvoraussetzungen. Ob sie gegeben sind, ist von der Staatsbürgerschaftsbehörde in "gebundener" Entscheidung zu beurteilen, ein Ermessen kommt ihr insoweit nicht zu. Liegt die eine oder die andere Verleihungsvoraussetzung nicht vor, so kommt eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht in Betracht. Gegebenenfalls erübrigen sich daher Erwägungen zur Ermessensübung nach § 11 StbG 1985. Umgekehrt steht die Frage dieser Ermessensübung nur dann im Raum, wenn alle sachverhaltsbezogen notwendigen Verleihungsvoraussetzungen vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010121.X01Im RIS seit
28.04.2003