RS Vwgh 2003/1/14 98/01/0121

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Veröffentlicht am 14.01.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
StPO 1975 §140 Abs3;
StPO 1975 §142;

Rechtssatz

Soweit die im vorliegenden Fall gesetzten Maßnahmen nicht mehr als notwendige Hilfsmaßnahme zur Hausdurchsuchung, sondern als darüber hinausgehender selbstständiger Eingriff in die Rechtssphäre der Erst- und Zweitbeschwerdeführer anzusehen wären, wären sie nicht mehr vom richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl gedeckt und daher einer gesonderten rechtlichen Beurteilung in der Form zu unterziehen gewesen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen einer Verhaftung zu prüfen gewesen wäre (vgl. Stolzlechner, Schutz des Hausrechts, in: Machacek/Pahr/Stadler, 40 Jahre EMRK - Grund- und Menschenrechte in Österreich II, 345).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998010121.X04

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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