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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/14/0051Rechtssatz
So weit überhaupt ein Vollzugsspielraum vorliegt, kommt dem Grundsatz von Treu und Glauben nur bei einer von der zuständigen Abgabenbehörde erteilten Auskunft, falls sich diese nachträglich als unrichtig herausstellt, Bedeutung zu (Hinweis E 27. August 2002, 96/14/0166). Bei der Anwendung des § 22 BAO liegt kein Vollzugsspielraum vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997140042.X03Im RIS seit
21.05.2003