RS Vwgh 2003/1/21 2002/11/0227

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Veröffentlicht am 21.01.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/02 Führerscheingesetz

Norm

B-VG Art130 Abs2;
FSG 1997 §25 Abs1;
FSG 1997 §25 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob und für welche Zeit der Besitzer einer Lenkberechtigung als verkehrsunzuverlässig anzusehen ist, handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung der Behörde (siehe dazu u.a. das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2001, Zl. 99/11/0159, mwN).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002110227.X01

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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