Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob und für welche Zeit der Besitzer einer Lenkberechtigung als verkehrsunzuverlässig anzusehen ist, handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung der Behörde (siehe dazu u.a. das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 2001, Zl. 99/11/0159, mwN).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110227.X01Im RIS seit
02.05.2003Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017