RS Vwgh 2003/1/21 2001/07/0088

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Veröffentlicht am 21.01.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;

Rechtssatz

Der Umstand, dass Amtssachverständige im Verfahren ein Gutachten gemeinsam erstattet haben, stellt kein Hindernis für eine Verwertung dieses Gutachtens dar (Hinweis E 13.2.1992, 91/06/0126).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeAnforderung an ein GutachtenGutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001070088.X06

Im RIS seit

06.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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