RS Vwgh 2003/1/22 98/08/0144

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §564 Abs13 idF 1996/411;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber wollte aus Anlass des Rechtsübergangs durch die 53. Novelle in § 564 Abs. 13 ASVG zweifelsfrei nur für jene Zeiträume rückwirkend Beschäftigungszeiten bei der Evangelischen Kirche A.B. als Versicherungszeiten übernehmen, während derer die betreffenden Personen auf Grund ihrer Beschäftigung von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ausgenommen gewesen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080144.X06

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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