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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Da hinreichend konkrete Ausführungen zum Sachverhalt des Wiedereinsetzungsgrundes fehlen, stellt das "Verlegen" bzw. der "Verlust" eines amtlichen Schriftstückes (fristgebundener Mängelbehebungsauftrag) - ohne entsprechende Behauptung über den tatsächlichen Sachverhaltsverlauf - kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar (vgl. hiezu etwa die Erkenntnisse vom 22. Februar 1996, Zl. 95/19/0520, und vom 26. November 1992, Zl. 91/06/0034) bzw. lassen die Behauptungen des Wiedereinsetzungsantrages eine Beurteilung über das Vorliegen eines tauglichen Wiedereinsetzungsgrundes nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002040137.X02Im RIS seit
28.04.2003Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017