RS Vwgh 2003/1/22 2002/04/0137

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Da hinreichend konkrete Ausführungen zum Sachverhalt des Wiedereinsetzungsgrundes fehlen, stellt das "Verlegen" bzw. der "Verlust" eines amtlichen Schriftstückes (fristgebundener Mängelbehebungsauftrag) - ohne entsprechende Behauptung über den tatsächlichen Sachverhaltsverlauf - kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar (vgl. hiezu etwa die Erkenntnisse vom 22. Februar 1996, Zl. 95/19/0520, und vom 26. November 1992, Zl. 91/06/0034) bzw. lassen die Behauptungen des Wiedereinsetzungsantrages eine Beurteilung über das Vorliegen eines tauglichen Wiedereinsetzungsgrundes nicht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002040137.X02

Im RIS seit

28.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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