RS Vwgh 2003/1/22 2002/04/0197

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §366 Abs1 Z3;
GewO 1994 §81 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/04/0198 2002/04/0200 2002/04/0199

Rechtssatz

Ein anhängiges Genehmigungsverfahren hindert eine Bestrafung wegen des genehmigungslosen Betriebes einer gewerblichen Betriebsanlage bzw. für den Fall, dass eine genehmigte Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung nach der Änderung betrieben wird, nicht (Hinweis E vom 17.9.1985, Zl. 84/04/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002040197.X01

Im RIS seit

15.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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