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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §366 Abs1 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/04/0198 2002/04/0200 2002/04/0199Rechtssatz
Ein anhängiges Genehmigungsverfahren hindert eine Bestrafung wegen des genehmigungslosen Betriebes einer gewerblichen Betriebsanlage bzw. für den Fall, dass eine genehmigte Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung nach der Änderung betrieben wird, nicht (Hinweis E vom 17.9.1985, Zl. 84/04/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002040197.X01Im RIS seit
15.05.2003Zuletzt aktualisiert am
11.10.2011