RS Vwgh 2003/1/22 2002/12/0280

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Veröffentlicht am 22.01.2003
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;

Rechtssatz

Dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) ist ein gegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 verstoßendes Verhalten in Ansehung der Aufbewahrung seiner Dienstwaffe während seiner mehr als siebentägigen Abwesenheit vorzuwerfen. Diese Pflichtwidrigkeit besteht unabhängig davon, ob hiedurch eine Gefährdung anderer Beamter eingetreten ist oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120280.X03

Im RIS seit

28.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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