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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Dem Beschwerdeführer (einem Zollwachebeamten) ist ein gegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 verstoßendes Verhalten in Ansehung der Aufbewahrung seiner Dienstwaffe während seiner mehr als siebentägigen Abwesenheit vorzuwerfen. Diese Pflichtwidrigkeit besteht unabhängig davon, ob hiedurch eine Gefährdung anderer Beamter eingetreten ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120280.X03Im RIS seit
28.04.2003