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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0026 E 3. Oktober 2002 RS 4(hier nur letzter Satz)Stammrechtssatz
Wie der VwGH im Erkenntnis vom 15. November 2000, 96/08/0183, ausgesprochen hat, ist nur das Einkommen aus jener selbstständigen Erwerbstätigkeit, die dem Anspruch auf Arbeitslosengeld - jeweils zeitraumbezogen - gemäß § 12 Abs. 3 lit. b AlVG zunächst entgegensteht, zu berücksichtigen, wenn es um die Beurteilung der Frage geht, ob im Hinblick auf diese Tätigkeit gemäß § 12 Abs. 6 lit. c AlVG Arbeitslosigkeit anzunehmen ist. Bei klar abgrenzbaren Tätigkeiten und Einkünften kommt keine Zurechnung des Einkommens aus einer Erwerbstätigkeit in Frage, die im jeweiligen Zeitraum nicht oder nicht mehr ausgeübt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002080050.X03Im RIS seit
02.05.2003Zuletzt aktualisiert am
13.08.2012