RS Vwgh 2003/1/22 2002/08/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2003
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Das Recht auf Parteiengehör erschöpft sich nicht in einem Recht auf Kenntnisnahme, sondern umfasst darüber hinaus auch das Recht der Partei, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen und allenfalls ergänzende Tatsachenbehauptungen aufzustellen.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002080034.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten