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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/01/0084 E 15. Mai 2003Rechtssatz
Es stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber die thematisch in engem Zusammenhang stehenden Aspekte Angehörigeneigenschaft (§ 10 Abs. 2 AsylG 1997) einerseits und Fortsetzung eines bestehenden Familienlebens (§ 11 Abs. 1 AsylG 1997) andererseits dergestalt einer Trennung unterzogen hat, dass Ersteres Zulässigkeitsvoraussetzung, Letzteres jedoch meritorisches Kriterium sein soll. Die Gesetzesmaterialien über die Beweggründe des Gesetzgebers geben keine Auskunft. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes vermag allerdings § 14 AsylG 1997 eine Antwort zu bieten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010429.X02Im RIS seit
05.03.2003Zuletzt aktualisiert am
15.12.2017