RS Vwgh 2003/1/23 2001/16/0533

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2003
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Beim Kauf gehört neben dem Kaufpreis weiters der Wert der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen zur Gegenleistung (Hinweis E 27.1.1999, 97/16/0432).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001160533.X01

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten