RS VwGH Erkenntnis 2003/01/23 99/20/0454

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Veröffentlicht am 23.01.2003
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Rechtssatz

§ 6 Z 2 AsylG 1997 stellt ausschließlich auf das Vorbringen der Asylwerber ab und bietet insofern für eine Beurteilung auf Basis ergänzender oder gar gegenteiliger Feststellungen - ebenso wie § 6 Z 1 leg. cit. - keinen Raum  (Hinweis E vom 18. Juli 2002, Zl. 2000/20/0108 und E vom 21. August 2001, Zl. 2000/01/0214).

Im RIS seit
02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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