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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Parteistellung des Eigentümers des von der Rodung betroffenen Waldgrundstückes gibt diesem die Möglichkeit, zur Abwehr von durch die Rodung drohenden Eingriffen in sein subjektives Recht auf unversehrten Bestand seines Waldes im Rahmen der von der Behörde vorzunehmenden Interessenabwägung das mit seinen Interessen verbundene öffentliche Interesse an der Walderhaltung geltend zu machen (Hinweis E 10. 04. 1989, 88/10/0144).
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X03Im RIS seit
05.05.2003