Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §19 Abs4 Z1 idF 2002/I/059;Rechtssatz
Eigentümer von Waldflächen, die an die zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, können im Rodungsverfahren im Rahmen der Interessenabwägung geltend machen, dass durch die Rodung in ihr subjektives Recht auf Erhaltung der ihnen gehörigen nachbarlichen Waldflächen bzw. auf Abwehr von diesen Waldbestand beeinträchtigenden Maßnahmen eingegriffen wird (Hinweis E 29. 06. 1998, 96/10/0125).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X04Im RIS seit
05.05.2003