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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG NÖ 1992 §3 Z1;Rechtssatz
Zu dem im NÖ NatSchG 2000 nicht definierten Begriff der "Abfälle" ist auf die - auch hier maßgebliche - Definition des § 3 Z. 1 NÖ AWG 1992 zu verweisen. Demnach bemisst sich u.a. die Abfalleigenschaft der abgestellten Geräte (LKW und Anhänger) danach, ob eine bestimmungsgemäße Verwendung möglich ist (Hinweis E 28. 06. 1993, 92/10/0114 mwH).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001100115.X02Im RIS seit
02.05.2003Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009