RS Vwgh 2003/1/27 2001/10/0115

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Veröffentlicht am 27.01.2003
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Index

L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

AWG NÖ 1992 §3 Z1;
NatSchG NÖ 2000 §35 Abs2;
NatSchG NÖ 2000 §6 Z1;
NatSchG NÖ 2000 §7 Abs1 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Zu dem im NÖ NatSchG 2000 nicht definierten Begriff der "Abfälle" ist auf die - auch hier maßgebliche - Definition des § 3 Z. 1 NÖ AWG 1992 zu verweisen. Demnach bemisst sich u.a. die Abfalleigenschaft der abgestellten Geräte (LKW und Anhänger) danach, ob eine bestimmungsgemäße Verwendung möglich ist (Hinweis E 28. 06. 1993, 92/10/0114 mwH).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100115.X02

Im RIS seit

02.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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