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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die bloße Möglichkeit der Aufhebung eines Enteignungsbescheides und damit die Möglichkeit des Enteigneten, sein Eigentumsrecht an der betroffenen Grundfläche wieder zu erlangen, vermittelt ihm aktuell nicht die Rechtsstellung eines Waldeigentümers (und damit nicht die Parteistellung im Rodungsverfahren).
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X02Im RIS seit
05.05.2003