RS Vwgh 2003/1/27 2002/10/0228

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Veröffentlicht am 27.01.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4 Z1 idF 2002/I/059;

Rechtssatz

Die bloße Möglichkeit der Aufhebung eines Enteignungsbescheides und damit die Möglichkeit des Enteigneten, sein Eigentumsrecht an der betroffenen Grundfläche wieder zu erlangen, vermittelt ihm aktuell nicht die Rechtsstellung eines Waldeigentümers (und damit nicht die Parteistellung im Rodungsverfahren).

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002100228.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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