RS Vwgh 2003/1/28 98/14/0160

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs4;

Rechtssatz

Da die Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastung zu behandeln sind, ergibt sich der Abzug eines Selbstbehaltes zwingend aus § 34 Abs. 4 EStG 1988 (Hinweis E 30.1.2001, 2000/14/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140160.X03

Im RIS seit

21.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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