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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Aus der Tatsache, dass der Beschuldigte die entsprechenden Vorsteuern in den Umsatzsteuererklärungen abgezogen hat, ohne in den Erklärungen oder in deren Beilagen auf diesen Umstand hinzuweisen, durfte die Behörde schließen, der Beschuldigte habe zumindest mit dem für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 33 Abs. 1 iVm Abs. 3 lit. a FinStrG ausreichenden bedingten Vorsatz gehandelt (Hinweis E 26. April 1994, 93/14/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140171.X01Im RIS seit
11.06.2003