RS Vwgh 2003/1/29 2001/03/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2003
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1b;

Rechtssatz

Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. das Erkenntnis vom 3. November 2000, Zl. 98/02/0159) ist der stündliche Abbauwert des Blutalkohols in Anschlag zu bringen, der der Konstitution des Beschwerdeführers tatsächlich entspricht.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030174.X02

Im RIS seit

02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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