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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art138 Abs1 litbLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen VfGH und VwGH mangels Vorliegen eines Kompetenzkonfliktes nach Ablehnung und Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof und Abweisung durch den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Im vorliegenden Fall hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde nicht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen, sondern - meritorisch - abgewiesen.
Die Voraussetzung der Verneinung der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes trifft sohin nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / KompetenzkonfliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:KI4.2004Dokumentnummer
JFR_09949691_04K00I04_01