RS Vwgh 2003/1/29 97/13/0172

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Veröffentlicht am 29.01.2003
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z16;
VwRallg;

Rechtssatz

Die steuerliche Beurteilung des Vorliegens von Arbeitslohn knüpft nicht an eine arbeitsrechtliche Verpflichtung an.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Arbeitslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130172.X03

Im RIS seit

02.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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