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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1;Rechtssatz
Einem Bf ist es nicht verwehrt, nach rechtzeitiger Einbringung eines Verfahrenshilfeantrages - unabhängig von der Erledigung dieses Antrages und der in diesem Rahmen erfolgten Bestellung eines Rechtsanwaltes - die Beschwerde auch nach Ablauf der ursprünglichen Beschwerdefrist durch einen gewillkürten Vertreter einzubringen (Hinweis E 23.2.1994, 93/01/1464).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999210142.X01Im RIS seit
30.04.2003