RS Vwgh 2003/1/30 99/15/0215

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Veröffentlicht am 30.01.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z7;
EStG 1988 §26 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0216

Rechtssatz

Auch ein gleich bleibender Reisezweck vermag nicht den Aufzeichnungen insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung von Privatfahrten anhaftende Mängel zu beseitigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150215.X02

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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