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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs6;Rechtssatz
Mag auch der Aufenthalt in einem Sanatorium Elemente der Beherbergung beinhalten, handelt es sich doch bei einem Sanatorium um keinen zum Gastgewerbe gehörenden Betrieb. Er wird vielmehr durch seine Funktion als Einrichtung zur Behandlung Kranker oder Genesender geprägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150006.X03Im RIS seit
05.05.2003