RS Vwgh 2003/1/30 2000/15/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2003
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53 Abs6;

Rechtssatz

Mag auch der Aufenthalt in einem Sanatorium Elemente der Beherbergung beinhalten, handelt es sich doch bei einem Sanatorium um keinen zum Gastgewerbe gehörenden Betrieb. Er wird vielmehr durch seine Funktion als Einrichtung zur Behandlung Kranker oder Genesender geprägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150006.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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