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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BewG 1955 §53 Abs6;Rechtssatz
In typisierender Betrachtung erscheint es nicht unsachlich, den Verschleiß von Gebäuden durch die Inanspruchnahme als gewerbliche Unterbringung im Gastgewerbe höher anzusetzen als beispielsweise einen solchen infolge Nutzung durch Patienten oder Besucher eines Sanatoriums.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150006.X04Im RIS seit
05.05.2003