RS Vwgh 2003/1/30 2000/15/0006

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Veröffentlicht am 30.01.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53 Abs6;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

In typisierender Betrachtung erscheint es nicht unsachlich, den Verschleiß von Gebäuden durch die Inanspruchnahme als gewerbliche Unterbringung im Gastgewerbe höher anzusetzen als beispielsweise einen solchen infolge Nutzung durch Patienten oder Besucher eines Sanatoriums.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150006.X04

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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