RS Vwgh 2003/1/31 2002/02/0130

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Veröffentlicht am 31.01.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;
StVO 1960 §84 Abs1;
StVO 1960 §84 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der Besch wurde gemäß § 84 Abs 2 StVO 1960 bestraft, wobei ihm als

Tatort der Parkplatz eines Gasthauses angelastet wurde. Bei dem

Gasthausparkplatz, auf dem sich die gegenständliche, auf dem

Container angebrachte Ankündigung befunden hat, handelt es sich

aber um eine Straße mit öffentlichem Verkehr (Hinweis E 2. März

1994, 93/03/0205), weswegen der Tatbestand nicht nach § 84 Abs. 2

StVO 1960, sondern nach § 82 Abs. 1 legcit ("... Benützung von

Straßen ... zu anderen Zwecken als solchen des Straßenverkehrs ...

") zu beurteilen gewesen wäre.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002020130.X02

Im RIS seit

06.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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