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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Rechtssatz
§ 84 Abs. 2 StVO 1960 enthält eine "Gefährdung" nicht als Tatbestandselement, und ist es im Strafverfahren unwesentlich, ob allenfalls eine Genehmigung hätte erteilt werden können. Es kommt bloß auf den Umstand an, dass zum Tatzeitraum eine Ausnahmebewilligung iSd § 84 Abs. 3 StVO 1960 für die Ankündigung nicht vorlag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002020130.X01Im RIS seit
06.05.2003