Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Ein Alkomat liefert kein Messergebnis, sondern zeigt "RST" an, wenn die Atemluft des Probanden bei Durchführung des Tests durch einen im Mund befindlichen Alkohol beeinträchtigt gewesen war.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Verfahrensrecht BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003020007.X01Im RIS seit
06.05.2003