RS Vwgh 2003/2/18 2002/01/0142

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Veröffentlicht am 18.02.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z4 idF 1998/I/124;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/01/0450 E 18. Februar 2003 2002/01/0452 E 18. Februar 2003 2002/01/0451 E 18. Februar 2003

Rechtssatz

Unabhängig vom Gesetzeswortlaut lassen auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Staatsbürgerschaftsnovelle 1998 (1283 BlgNR 20. GP 6) klar erkennen, dass § 10 Abs. 5 Z 4 StbG 1985 eine Verkürzung der grundsätzlich in Abs. 4 Z 1 vorgesehenen sechsjährigen Wartefrist, nicht jedoch die Konstituierung eines zusätzlichen zeitlichen Kriteriums vor Augen hat. Während nämlich nirgendwo auf eine derartige ergänzende Voraussetzung hingewiesen wird, findet sich umgekehrt eine ausdrückliche Gleichsetzung von Asylberechtigten mit Minderjährigen und EWR-Bürgern, bei denen die Frist zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf vier Jahre verkürzt werde und denen Fremde, die den Nachweis nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration erbringen (mit erforderlicher sechsjähriger Wohnsitzdauer) gegenübergestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010142.X02

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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