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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/01/0450 E 18. Februar 2003 2002/01/0452 E 18. Februar 2003 2002/01/0451 E 18. Februar 2003Rechtssatz
Unabhängig vom Gesetzeswortlaut lassen auch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Staatsbürgerschaftsnovelle 1998 (1283 BlgNR 20. GP 6) klar erkennen, dass § 10 Abs. 5 Z 4 StbG 1985 eine Verkürzung der grundsätzlich in Abs. 4 Z 1 vorgesehenen sechsjährigen Wartefrist, nicht jedoch die Konstituierung eines zusätzlichen zeitlichen Kriteriums vor Augen hat. Während nämlich nirgendwo auf eine derartige ergänzende Voraussetzung hingewiesen wird, findet sich umgekehrt eine ausdrückliche Gleichsetzung von Asylberechtigten mit Minderjährigen und EWR-Bürgern, bei denen die Frist zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf vier Jahre verkürzt werde und denen Fremde, die den Nachweis nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration erbringen (mit erforderlicher sechsjähriger Wohnsitzdauer) gegenübergestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010142.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008