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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273;Rechtssatz
Das Gesetz trifft keine ausdrücklichen Anordnungen zur Frage, wer bei Personen, die unter Sachwalterschaft (§ 273 ABGB) stehen, eine Wohnsitzerklärung im Sinne des § 15a Abs. 1 MeldeG 1991 abzugeben hat; um einen Fall der "Erfüllung der Meldepflicht" im Sinne des § 7 MeldeG 1991 handelt es sich dabei (angesichts des Regelungsinhaltes des § 7 MeldeG 1991) nicht. Im Hinblick auf die rechtserhebliche Bedeutung dieser Wohnsitzerklärung ist davon auszugehen, dass sie vom Sachwalter abzugeben ist, wenn dies zu seinem Wirkungsbereich gehört, und nicht von der unter Sachwalterschaft stehenden Person selbst (bei Minderjährigen siehe das E 18.2.2003, 2002/05/0992).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002051497.X04Im RIS seit
18.06.2003Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009