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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid der OBDK betreffend Verweigerung der Wiedereintragung in die Liste der Rechtsanwälte als offenbar aussichtslosRechtssatz
Unter Bedachtnahme auf den Inhalt des Bescheides und das Vorbringen des Antragstellers besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, dass der Bescheid auf einer rechtswidrigen generellen Norm beruht oder dass bei der Gesetzeshandhabung ein in die Verfassungssphäre reichender Fehler unterlaufen wäre; es ergeben sich vielmehr ausschließlich Fragen der richtigen Rechtsanwendung, die jedoch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsgerichtshofes fallen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kollegialbehörde, Rechtsanwälte, Berufsrecht, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B283.2005Dokumentnummer
JFR_09949684_05B00283_01