RS Vwgh 2003/2/18 2002/01/0091

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Veröffentlicht am 18.02.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §20 Abs2;

Rechtssatz

Ein Widerruf der Zusicherung nach § 20 Abs. 2 StbG 1985 ist auch noch nach dem Nachweis des Ausscheidens aus dem Verband des bisherigen Heimatstaates zulässig (vgl. E 12.3.2002, Zlen. 2001/01/0118 und 0119).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010091.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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