RS Vwgh 2003/2/18 2001/05/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2003
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
L82109 Kleingarten Wien

Norm

BauO Wr §129 Abs10;
KlGG Wr 1996 §16 Abs2;

Rechtssatz

Auch wenn ein Kleingarten dem Wind ausgesetzt ist, würde es den Sinn des Gesetzes überspannen, hielte man eine Mauer zur - behaupteten - Stützung eines Holzparavents für zulässig im Sinne des § 16 Abs. 2 erster Satz Wr KlGG 1996. Die beklagte Beeinträchtigung der Erholung durch den Wind vermag daran nichts zu ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001050122.X01

Im RIS seit

11.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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