RS Vwgh 2003/2/19 98/08/0104

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;
BAO §14;

Rechtssatz

Zu dem mit § 67 Abs 4 ASVG vergleichbaren Haftungstatbestand des § 14 BAO hat der VwGH ausgesprochen, dass unter dem im Gesetz verwendeten Begriff "Übereignung" die "Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht" anzusehen ist, wobei es dabei nicht auf eine besondere zivilrechtliche Gestaltung ankommt. Maßgebend ist somit der - wenn auch nicht unmittelbare - auf Rechtsgeschäft beruhende Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht vom Vorgänger auf den Erwerber (Hinweis E 21. Juni 2000, 95/08/0322; E 11. Juli 2000, 99/16/0465). Für die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht kommt es nach der Judikatur auf eine bestimmte zivilrechtliche Ausgestaltung nicht an, daher auch nicht auf eine bestimmte sachenrechtliche Zuordnung der Betriebsmittel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080104.X04

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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