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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §50;Rechtssatz
Soll die Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993 im § 15 Abs. 2 EStG 1988 Deckung finden, so können die in ihrem § 6 Abs. 1 Z. 1 genannten Holzdeputate, das heißt die Lieferung von Hartholz, Weichholz oder Sägeabfallholz, nicht einer Sachleistung gleichgestellt werden, die in der Erlaubnis besteht, sich eine bestimmte Menge Holzes "am Stock" unter Aufwendung erheblicher Arbeitsleistungen anzueignen (mit weiteren Ausführungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080172.X03Im RIS seit
05.05.2003