RS Vwgh 2003/2/19 2002/12/0145

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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L22002 Landesbedienstete Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
NebenbeschäftigungsG Krnt 1986 §4 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Der Dienstbehörde kam außerhalb der Vierwochenfrist des § 4 Abs. 1 Krnt NebenbeschäftigungsG 1986 keine Zuständigkeit zur Untersagung der Nebenbeschäftigung zu; sie nahm in ihrem Bescheid somit eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihr nicht (mehr) zukam und belastete diesen daher mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Behörde (Hinweis Erkenntnis 23. Jänner 1995, 91/10/0215, und Beschluss 11. Juni 2001, 2001/10/0084).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120145.X01

Im RIS seit

27.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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