RS Vwgh 2003/2/19 2001/12/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.02.2003
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Die entscheidende Frage ist, ob für den Beamten der erstmalige Irrtum der Behörde bei der Anweisung der Verwendungszulage objektiv erkennbar war oder ob er bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von ihm fortlaufend bezogenen überhöhten Bezüge hätte haben müssen (Hinweis E 24. April 2002, Zl. 98/12/0168, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001120116.X02

Im RIS seit

08.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten