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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a Abs1;Rechtssatz
Die entscheidende Frage ist, ob für den Beamten der erstmalige Irrtum der Behörde bei der Anweisung der Verwendungszulage objektiv erkennbar war oder ob er bei Anwendung eines durchschnittlichen Maßes an Sorgfalt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von ihm fortlaufend bezogenen überhöhten Bezüge hätte haben müssen (Hinweis E 24. April 2002, Zl. 98/12/0168, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001120116.X02Im RIS seit
08.04.2003