RS Vwgh 2003/2/19 99/08/0146

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

HBG §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/08/0161 E 24. Juni 1997 RS 2

Stammrechtssatz

§ 3 HBG ist nach der Rechtsprechung als Generalklausel anzusehen, die die Basis der neben den im § 4 HBG konkretisierten sonstigen Hausbesorgerpflichten darstellt (Hinweis zB OGH 14.5.1974, Arb 9210). Die Übertragung der "Hausbetreuung" ist dabei als Pflicht zur Beaufsichtigung nach § 3 HBG zu verstehen (Hinweis OLG Linz 19.7.1988, Arb 10721).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080146.X05

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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