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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1155;Rechtssatz
Auch die Stilllegung des Betriebes und die dadurch bewirkte Hinderung des Arbeitnehmers, seine gewöhnliche Arbeitsleistung zu erbringen, stellt einen in die Arbeitgebersphäre fallenden, i.S. § 1155 ABGB zur Fortzahlung des Entgeltes verpflichtenden Umstand dar (Hinweis OGH SZ 71/64).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen EntgeltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999080054.X08Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
27.07.2009