RS Vwgh 2003/2/19 99/08/0054

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Veröffentlicht am 19.02.2003
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1155;
ASVG §11 Abs1;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Auch die Stilllegung des Betriebes und die dadurch bewirkte Hinderung des Arbeitnehmers, seine gewöhnliche Arbeitsleistung zu erbringen, stellt einen in die Arbeitgebersphäre fallenden, i.S. § 1155 ABGB zur Fortzahlung des Entgeltes verpflichtenden Umstand dar (Hinweis OGH SZ 71/64).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Beschäftigung gegen Entgelt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080054.X08

Im RIS seit

05.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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