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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §33;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0120 E 7. August 2002 RS 2(hier Notstandshilfe)Stammrechtssatz
Bei der Zuerkennung von Arbeitslosengeld handelt es sich um einen zeitraumbezogenen Abspruch. Legt die Behörde in einem solchen Fall den Endpunkt des Zeitraumes, über welchen sie abspricht, in ihrem Bescheid nicht fest, so ist von dem Bescheid im Allgemeinen jedenfalls der gesamte Zeitraum bis zur Erlassung des Bescheides (gemäß § 66 Abs. 4 AVG bis zur Erlassung des Berufungsbescheides) umfasst (Hinweis E 23. Februar 2000, 99/03/0085, 0087).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002080053.X01Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011