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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das Beschäftigungsverhältnis unterliegt jedenfalls dann - und unabhängig von der Höhe des gebührenden Entgelts - der Vollversicherungspflicht nach § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG, wenn zwischen den Vertragsparteien ungeachtet der unrichtigen Bezeichnung des Vertrages ein den Bestimmungen des Hausbesorgergesetzes unterliegendes Dienstverhältnis besteht (vgl. § 5 Abs. 2 ASVG sowie zB das hg. Erkenntnis vom 14. März 2001, 95/08/0114).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff HausbesorgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999080146.X03Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
05.11.2008