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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a Abs1;Rechtssatz
Es kann nicht gesagt werden, dass dem Beamten für den Zeitraum ab März 1997 im Falle eines Anspruches auf Funktionszulage bzw. - abgeltung oder Verwendungszulage Gutgläubigkeit im Sinn des § 13a Abs. 1 GehG 1956 hinsichtlich des Übergenusses an Verwendungsabgeltung zugebilligt werden könnte, weil ihm - anders als noch bei Erhalt der Nachtragszahlung im Februar 1997 - an Hand der allmonatlichen Bezugszettel die Widmung der Beträge von S 802,-
- bzw. S 803,-- als Verwendungsabgeltung ("VWA") erkennbar war, ohne dass noch eine vorübergehende höherwertige Verwendung vorgelegen hätte, sodass ihm Zweifel an der Gebührlichkeit dieses Bezugsbestandteiles hätten kommen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001120116.X05Im RIS seit
08.04.2003