RS Vwgh 2003/2/20 2002/16/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §229;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Rückstandsausweises an die (hier mitbeteiligte) Partei setzte ein gegen sie wirkendes Leistungsgebot (Titelbescheid) voraus (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 2378).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160048.X02

Im RIS seit

16.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten